۱۳۹۶ تیر ۱۵, پنجشنبه

German National Security Agency: Iran spies in Germany



German National Security Agency: Iran spies in Germany


German National Security Agency: Iran spies in Germany






Konkurrenz mit den USA und Japan, die territorialen Konflikte und die infolgedessen angespannten Beziehungen mit verschiedenen Nachbarländern sowie mit den USA Hoffnungen auf eine nachhaltige Entspannung zu. Ökonomisch ist China dabei, sich von der „verlängerten Werkbank“ der Welt zu einem Land mit technologisch höherwertigen Produktionstechniken fortzuentwickeln – ein Ziel, das mithilfe illegaler Wissens- und Technologietransfers durchaus schneller und kostengünstiger verfolgt werden kann.
Hatten sich die chinesischen Nachrichtendienste in Deutschland zuvor auf die Bekämpfung der Exilopposition konzentriert, sind in den letzten Jahren vor allem in der klassischen Spionage (Politik und Militär, Wirtschaft und Technologie) wesentliche Akzentverschiebungen deutlich geworden: Während in der Vergangenheit fast ausschließlich chinesischstämmige Personen als Agenten rekrutiert worden waren, versuchen die Dienste mittlerweile verstärkt, Personen aus westlichen Ländern als Informanten oder Agenten zu werben. Hinzu kommen Anbahnungsversuche in sozialen Netzwerken im großen Stil. Politische Think Tanks werden ebenfalls vermehrt für nachrichtendienstliche Zwecke genutzt.
Nachrichtendienste der Islamischen Republik Iran
Die Ausspähung und Bekämpfung oppositioneller Bewegungen im In- und Ausland bleibt die zentrale Aufgabe des iranischen Nachrichtendienstapparates. Darüber hinaus beschaffen die Dienste im westlichen Ausland Informationen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.
Zielbereiche des MOIS
Hauptakteur der gegen Deutschland gerichteten Aktivitäten ist weiterhin das Ministry of Intelligence (VAJA[1], zumeist MOIS abgekürzt). In seinem Fokus stehen insbesondere die „Volksmodjahedin Iran-Organisation“ (MEK) und ihr politischer Arm, der „Nationale Widerstandsrat Iran“ (NWRI). Daneben belegen nachrichtendienstliche Aktivitäten im In- und Ausland ein
anhaltendes Aufklärungsinteresse des MOIS in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik.
Das MOIS beschafft Informationen durch nachrichtendienstliche Operationen, die hauptsächlich durch das Hauptquartier in Teheran (Iran) zentral gesteuert werden. Zur Anbahnung nutzt der Dienst insbesondere beruflich oder familiär bedingte Reisen seiner Zielpersonen in den Iran. Dort können sie sich dem Zugriff des MOIS kaum entziehen, was eine ideale Voraussetzung für nachrichtendienstliche Ansprachen darstellt.
Daneben hat die Legalresidentur des MOIS an der Iranischen Botschaft in Berlin eine wichtige Funktion bei der nachrichtendienstlichen Ausspähung. Zu ihren Aufgaben zählt neben der Durchführung eigenständiger nachrichtendienstlicher Operationen die Unterstützung zentral gesteuerter Aktivitäten der MOIS-Zentrale. Diese richten sich hauptsächlich gegen Ziele in Deutschland, vereinzelt aber auch gegen Personen oder Einrichtungen im europäischen Ausland.
Neben dem MOIS ist die Quds Force, eine nachrichtendienstlich agierende Spezialeinheit der Iranischen Revolutionsgarden106, in Deutschland aktiv. Ihre umfangreichen Ausspähungsaktivitäten richten sich insbesondere gegen (pro-)jüdische beziehungsweise israelische Ziele. Laut einer Veröffentlichung auf der Internetseite einer regierungstreuen Nachrichtenagentur äußerte im Okto-
Methodik
Quds Force
ber 2016 ein hochrangiger Offizier auf einer Gedenkveranstaltung für die „Märtyrer“ von zwei Bataillonen der Revolutionsgarden, die Welt könne sich sicher sein, dass die Revolutionsgarden „bald auch in Amerika und Europa Gestalt annehmen“ werden.107 Eine akute Gefährdung von Personen oder Objekten durch die Quds
Force war bislang nicht feststellbar.

Bereits im September 2015 hatte die Bundesanwaltschaft die Wohnung eines 30-jährigen afghanischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit durchsuchen lassen. Er wird beschuldigt, für einen iranischen Nachrichtendienst exilafghanische Gruppierungen in Deutschland ausgeforscht zu haben. Die Ermittlungen dauern noch an.
106   A uf Farsi: Sepah Pasdaran.
107   Homepage „Tasnim News Agency“ (abgerufen am 21.11.2016).
Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts
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Verurteilungen durch das Kammergericht Berlin
Gefährdungspotenzial
Am 27. März 2017 verurteilte das Kammergericht Berlin einen 31-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit. Der Verurteilte stand seit dem Jahr 2011 in Kontakt zu einer Person, die der iranischen Quds Force angehört und dort für nachrichtendienstliche Aufklärungsaktivitäten in Europa zuständig ist. In deren Auftrag hatte er spätestens seit Juli 2015 eine Wirtschaftshochschule und einen dort tätigen Professor in Paris sowie den damaligen Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) in Berlin gegen Zahlung eines Agentenlohns ausgeforscht. Gegen ihn war am 5. Juli 2016 Haftbefehl erlassen und Untersuchungshaft angeordnet worden. Ausgangspunkt hierfür waren die Ergebnisse vorausgegangener nachrichtendienstlicher Maßnahmen des BfV.
Am 19. Juli 2016 verurteilte das Kammergericht Berlin einen 32-jährigen iranischen Staatsangehörigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit. Er hatte für das MOIS zahlreiche und umfassende Informationen über die MEK und den NWRI beschafft. Das Verfahren gegen einen ebenfalls angeklagten iranischen Staatsangehörigen wurde am 10. Juni 2016 unter Auflagen eingestellt.
Die iranischen Nachrichtendienste sind ein zentrales Instrument der politischen Führung zur Sicherung ihres Herrschaftsanspruches. Demzufolge wird die iranische Opposition weiterhin im
Blickfeld des MOIS stehen.
Der Iran versteht sich als Regionalmacht mit einem Gestaltungswillen über die eigenen Grenzen hinaus, einschließlich einer ausgeprägten antiwestlichen sowie antiisraelischen Stoßrichtung. Damit einhergehend ist die iranische Regierung an Informationen über die künftige Politik des Westens – beispielsweise über die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik – interessiert.
Der Staat Israel, seine Repräsentanten und Unterstützer sowie Angehörige der jüdischen Glaubensgemeinschaft zählen zu den erklärten Feinden des Iran. An dieser Haltung hat auch die zwischen dem Iran und dem Westen getroffene Vereinbarung zur Beilegung des Nuklearkonflikts nichts geändert. Die Ausspähung
(pro-)jüdischer beziehungsweise israelischer Ziele in Deutschland
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gehört daher weiterhin zum Aufgabenfeld nachrichtendienstlich agierender Einrichtungen des Iran.
Nachrichtendienste sonstiger Staaten
Das BfV geht seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend jedem Anfangsverdacht von Spionage nach. Die Aufklärungs- und Abwehraktivitäten der deutschen Spionageabwehr richten sich daher gegen alle illegalen nachrichtendienstlichen Aktivitäten ohne Festlegung auf einzelne oder einen Kreis ausgewählter Staaten.
Seit dem Jahr 2014 wurden die Ressourcen der Spionageabwehr im Bereich der sonstigen Staaten kontinuierlich verstärkt und neue Methoden zur Gewährleistung eines Rundumblicks entwickelt. Im Rahmen dieser „360°-Bearbeitung“ können somit auch westliche und im Einzelfall auch solche Nachrichtendienste in den Fokus geraten, mit denen das BfV ansonsten vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeitet. Hinweisen, dass einzelne westliche Dienste durch Überwachung von Telekommunikations- und sonstigen Datenströmen oder mittels menschlicher Quellen Spionage in beziehungsweise gegen Deutschland betreiben, geht die Spionageabwehr konsequent nach.
Die Zahl der Medienberichte auf Grundlage von Veröffent- Veröffentlichunlichungen sogenannter Enthüllungsplattformen über Aktivitäten gen zu Aktivitäten der National Security Agency (NSA) in Deutschland hat sich im US-amerikanischer Vergleich zum Vorjahr verringert. Im Februar 2016 veröffentlichte Nachrichtendienste
WikiLeaks erneut Datenbankauszüge von mutmaßlich durch die
NSA überwachten Telefonanschlüssen, die vor allem Deutschland, Frankreich und Italien betrafen.

Der im Juli 2014 in Untersuchungshaft genommene Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) wurde am 17. März 2016 durch das Oberlandesgericht München (Bayern) wegen Landesverrats in zwei Fällen, Verletzung des Dienstgeheimnisses und Bestechlichkeit zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der BND-Mitarbeiter hatte sich im Jahr 2014 einem russischen Nachrichtendienst angedient und im Ermittlungsverfahren eingeräumt, seit
Fall von US-amerikanischer Spionage beim BND