Landsleute in Deutschland hielten ihn für einen Oppositionellen. Er nutzte ihr Vertrauen aus und gab Infos an den Iran weiter.
Ein Iraner hat Landsleute in Deutschland für einen iranischen Geheimdienst über Monate hinweg ausspioniert. Das Berliner Kammergericht verhängte am Dienstag eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gegen ihn. Der 32-Jährige, der ein Geständnis ablegte, sei der geheimdienstlichen Agententätigkeit schuldig. Er habe Informationen über oppositionelle iranische Vereinigungen und deren Mitglieder weitergegeben und im Gegenzug Agentenlohn erhalten – allein 2015 rund 22 000 Euro, hieß es im Urteil.
Der Angeklagte sei nach seiner Abkehr von einer Oppositionsbewegung im Jahr 2012 vom iranischen Geheimdienst MOIS angeworben worden, sagte der Vorsitzende Richter. Wenige Monate später sei er nach Deutschland gekommen. Als Agent habe er in Köln und Berlin vor allem die Oppositionsbewegung "Volksmodjahedin Iran-Organisation" (MEK) und deren politischen Arm "Nationaler Widerstandsrat Iran" ausgespäht.
Der Iraner, der zuletzt in Köln lebte, wurde im Oktober 2015 verhaftet. Im Prozess hatte er weitgehend gestanden. Der Angeklagte habe das Vertrauen von Landsleuten ausgenutzt und eine Vielzahl von Informationen weitergegeben, begründeten die Richter das Urteil. "Er handelte, um sich eine Einnahmequelle zu verschaffen." Der Anklage zufolge hatte der 32-Jährige ab 2013 vom iranischen Geheimdienst insgesamt 28 600 Euro erhalten.
Nationaler Widerstandsrat Iran begrüßt die Verurteilung
Die Deutschlandvertretung des Nationalen Widerstandsrats Iran begrüßte die Verurteilung. Die rechtliche Verfolgung von Spitzeln des iranischen Regimes in Deutschland sei eine Voraussetzung für die Sicherheit von Oppositionellen, Mitgliedern und Anhängern des iranischen Widerstandes, hieß es in einer Mitteilung.
Die Bundesanwaltschaft hatte nach sechswöchigem Prozess auf eine Haftstrafe von drei Jahren plädiert. Die Verteidigerin beantragte eine Bewährungsstrafe. Das Verfahren gegen einen mitangeklagten 33-jährigen Iraner wurde bereits vor dem Urteil eingestellt.
(dpa)